KBV Forderungskatalog Lauterbach

Der Geduldsfaden droht zu reissen: Forderungskatalog an Bundespolitik 

Aufgrund der aktuell verfahrenen Situation bei den Honorarverhandlungen für 2024 wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sich mehr Gehör verschaffen. Die Vertreter der KVen befürchten einen flächendeckenden und baldigen Praxiskollaps, sollten die Forderungen nicht erfüllt werden. Sie fordern Antworten vom Bundesgesundheitsminister innerhalb von vier Wochen.

Bei der gemeinsamen Sitzung der Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen hat man Mitte August bei der „Krisensitzung der Ärzteschaft“ in Berlin ein Zeichen gegen den aktuellen Kurs der Gesundheitspolitik setzen wollen. Die rd. 700 Ärztinnen und Ärzte, die zur Sitzung nach Berlin angereist waren, fürchten, dass der Zusammenbruch der ambulanten Versorgung in heutiger Form drohe, sofern sich die Bundespolitik, allen voraus Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD), nicht zügig der Dramatik bewusst werden wird.

„Es ist die Pflicht der Politik, diesen Zusammenbruch zu verhindern“, hatte die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, erklärt. „Wir leben im Ausnahmezustand, nicht nur hier und heute, sondern jeden Tag in unseren Praxen“, sagte Reis-Berkowicz. „Wir müssen laut sein, denn Warnungen und Vorschläge allein verfangen offenbar nicht.“ Neben den ökonomischen Grundproblemen – die von der „leistungs- und patientenfeindlichen Budgetierung“, wie Reis-Berkowicz kommentierte, bis zur überbordenden Bürokratie im Praxisalltag reichten – würden dabei durch „permanente politische Gängelung, wahlweise auch Diskreditierung oder sogar Verleumdung“ ergänzt.

In der weiteren Sitzung diskutierten die KV-Vertreter sowie die anwesenden Ärzte den untenstehenden Sieben-Punkte-Forderungskatalog. 

Forderung 1 – Tragfähige Finanzierung

Retten Sie die Praxen aus den faktischen Minusrunden und sorgen Sie für
eine tragfähige Finanzierung, die auch in der ambulanten Gesundheitsversorgung insbesondere Inflation und Kostensteigerungen unmittelbar berücksichtigt! 

Eine tragfähige Finanzierung müsse die derzeitigen faktischen Minusrunden ersetzen. Der gesetzliche Rahmen sei derzeit zu eng gefasst, der Orientierungswert ist in den Jahren 2019 und 2022 kumuliert um sechs Prozent gestiegen, die Inflation in dem Zeitraum allerdings um 11,9 Prozent. Künftig müssten Kostensteigerungen jeder Art berücksichtigt und dürfe nicht durch den Grundsatz der Beitragsstabilität für die gesetzliche Krankenversicherung begrenzt werden. 

Forderung 2: Abschaffung des Budgets

Beenden Sie die Budgetierung, damit auch Praxen endlich für alle Leistungen bezahlt werden, die sie tagtäglich erbringen! 

Die vor 30 Jahren mit dem Gesundheitsstrukturgesetz gesetzlich verankerte Budgetierung ärztlicher Behandlungen zeigt zunehmend ihre Folgen. Das vertragsärztliche System
ist ausgezehrt. Jährlich werden dem System etwa 2 Milliarden Euro durch die Budgetierung vorenthalten. Es ist der Verdienst der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, dass durch ihr persönliches Engagement für die Patientinnen und Patienten das System noch nicht kaputtgespart wurde. Durch Budgets wird die Motivation zu diesem Engagement durch wenig realistische Vorgaben mehr und mehr belastet. Gerade wenn Krisen die wirtschaftliche Situation von Praxen zusätzlich gefährden, wird die von einer Budgetierung ausgehende Demotivation massiv verstärkt. Individuelle Ausrichtungen und individueller Einsatz für die Patientenversorgung spiegeln sich nicht im Honorar der Praxis wider und können damit nicht die wirtschaftliche Krise einer Praxis ausgleichen. Vermehrte Untersuchungen und Behandlungen sind für eine Praxis wirtschaftlich nicht zurechtfertigen und es kommt zur Unterversorgung. 

Budgetierung überschreibt die Effizienz vertragsärztlicher Versorgung, da damit die Praxen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung beraubt werden. Effizientes Handeln hat unter einem ausgeschöpften Budget keine Auswirkungen auf die Vergütung der Praxen. Damit wird durch die Jahrzehnte andauernde Budgetierung das Potenzial der effizienten eigenverantwortlichen Patientenversorgung nicht genutzt und kann dem gegenwärtigen Ressourcenmangel der ärztlichen Versorgung nicht entgegenwirken. Darüber hinaus findet wegen der Budgetierung der innovative medizinische Fortschritt nur sehr zögerlich Einzug in die Behandlung von GKV-Versicherten beziehungsweise es findet keine Innovation statt. Dieser Innovationsstau hat sich über die Jahrzehnte aufgebaut. Es gilt, ihn schnellstmöglich zurückzuführen in eine moderne ambulante Versorgung. 

Zusammengefasst ist die Budgetierung leistungsfeindlich für die Patientenversorgung und ihre Abschaffung ist überfällig. So erinnerte der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. med. Peter Heinz, daran, wie 1992 der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) angesichts der damals herrschenden Überversorgung bei einer Klausur in Lahnstein die Bedarfsplanung mit Zulassungssperren konzipierte. „Das war die Geburtsstunde des Budgets. Man sagte damals, man wolle das mal drei Jahre ausprobieren, wie es geht.“ Doch dabei ist es nicht geblieben. „Heute haben wir völlig andere Rahmenbedingungen. Die Praxen sind am Limit, aber an der Bedarfsplanung wird festgehalten – weil das billig ist.“ Kritik an den nun über 30 Jahre alten Beschlüssen untermauerte auch San.-Rat Prof. Dr. med. Harry Derouet, Vorsitzender der KV Saarland. Mit dieser „Kostenstabilität ohne Patientensteuerung“ stünden die Praxen nun „kurz vor dem Kollaps“. 

Forderung 3: Ambulantisierung

Setzen Sie die angekündigte Ambulantisierung jetzt um – mit gleichen Spielregeln für Krankenhäuser und Praxen! 

In Deutschland werden im internationalen Vergleich zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt, zu deutlich höheren Kosten. Mehr als 4 Millionen Operationen könnten ambulant erbracht werden, die immer noch stationär erfolgen (Quelle: Gutachten des IGES zu §115b SGB V, Schreyögg/Milstein 2021). Aktuell bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen das Vierfache pro Hauptdiagnosegruppe für die stationäre Versorgung
im Vergleich zur ambulanten Versorgung (Quelle: Auswertung des Zi, Vertrags- ärztliche Abrechnungsdaten, EBM, 3M). 

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund eine umfassende Ambulantisierung angekündigt. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung in das deutsche Gesundheitswesen könnte eine solche Lösung herbeigeführt werden. Mit einer nachhaltigen Umsetzung werden dem Gesundheitssystem auf Dauer Kosten gespart und die Versorgung auf den Patienten fokussiert gefördert. Deutschlands Krankenhäuser werden von vielen unnötig stationär behandelten Fällen entlastet. 

An der Belastungsgrenze arbeiten auch die Praxen der Psychotherapeuten, betonte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV). „Auch in der Psychotherapie besteht ein deutlicher Trend zur Ambulantisierung“, sagte er. Allein während der Coronapandemie sei ein Anstieg der Nachfrage in den Praxen um 40 Prozent verzeichnet worden, für die kommenden Jahre prognostiziere das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung einen weiteren Anstieg um 25 Prozent. „Diese können wir in den bestehenden Versorgungsstrukturen nicht bewältigen“, unterstrich er. Es müssten mehr Versorgungskapazitäten geschaffen und Vertragspsychotherapeutinnen zugelassen werden.

Dr. med. Stefan Trapp, VV-Vorsitzender der KV Bremen, macht auf die Situation der Medizinischen Fachkräfte (MFA) aufmerksam: Bei den derzeit laufenden Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen auf Bundesebene geht es auch um die Finanzierung der MFA in den Praxen. Denn diese sind auf dem Arbeitsmarkt heftig umworben, gerade Krankenhäuser locken mit deutlich höheren Gehältern. „Der Minister muss nun Farbe bekennen, was für eine Art der Versorgung er denn gerne haben will“, so Pädiater Trapp. Der Mangel an Personal in den Praxen könne nicht mit künftigen Community Health Nurses ausgeglichen werden. Die MFAs seien die Stütze in der Praxis, auch sie seien „nah an den Menschen dran“, wie es die Politik gerne für sich beanspruche.

Forderung 4: Sinnvolle Digitalisierung 

Lösen Sie mit der Digitalisierung bestehende Versorgungsprobleme. Sorgen Sie für nutzerfreundliche und funktionstüchtige Technik sowie die entsprechende Finanzierung, und belassen Sie die datengestützte Patientensteuerung in ärztlichen und psychotherapeutischen Händen! 

Die Digitalisierung hat das Potential, die Versorgung zu verbessern: sowohl medizinisch-technisch als auch hinsichtlich der Versorgungspfade. Deshalb treiben die Praxen in Deutschland sie eigeninitiativ längst dort voran, wo sie jeweils einen Vorteil für die Patientenversorgung erkennen. Dies wurzelt in ihrer Grundüberzeugung, ihren Freien Beruf zum Wohle der Patientinnen und Patienten verantwortungsvoll zu gestalten. 

Dennoch wird ihnen unterstellt, sie würden den technischen Fortschritt ablehnen oder gar aktiv ausbremsen. Mit dieser Begründung zwingt die bisherige Gesetzgebung sie dazu, unausgereifte und fehlerhafte Technik und Anwendungen in den Praxen zu verwenden – und bestraft sie sogar noch finanziell dafür. Darüber hinaus deckt die vom Bundesministerium für Gesundheit beschlossene Monatspauschale bei Weitem nicht die Kosten, die den Praxen durch die Gesetze entstehen. Dieses Vorgehen hat das Vertrauen der Ärzte und Psychotherapeuten in die politische Digitalisierungsstrategie nachhaltig erschüttert. Und eine Versorgungsverbesserung ist noch nirgendwo spürbar. 

Dr. med. Stefan Spieren von der KV Westfalen-Lippe brachte dies auf der Sitzung in Berlin auf den Punkt, indem er sagte „wir Ärzte brennen für innovative, versorgungsverbessernde digitale Anwendungen“. Die unausgereifte Technik, die unter Androhung von Sanktionen in den Praxisbetrieb gedrückt werde, sei jedoch das genaue Gegenteil. „Es entsteht der Eindruck, dass wir Praxen als Beta-Tester für unausgereifte Anwendungen fungieren, ohne dass uns vorher jemand gefragt hätte, was wir eigentlich brauchen“, betonte er weiter. Die Vorsitzende der KV Schleswig-Holstein, Schliffke, forderte mehr Ehrlichkeit von Bundesgesundheitsministerium: „Hier wird mit gezinkten Karten gespielt. Es werden mediale Bilder produziert, die nicht passen“, so Schliffke in Hinblick auf die Digitalisierung. 

Forderung 5: Mehr Weiterbildung in Praxen 

Stärken Sie die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung!
Diese muss – um medizinisch und technisch auf dem aktuellen Stand
zu sein – schwerpunktmäßig ambulant stattfinden. Beziehen Sie auch hier die niedergelassene Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft ein! 

Immer mehr Untersuchungen und Behandlungen finden ausschließlich in der ambulanten Versorgung statt und nicht mehr in den Krankenhäusern. Dies hat mehrere Folgen: Zum einen begegnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der stationären Weiterbildung kaum noch dem vollständigen Versorgungsalltag mit seinen breit gefächerten Erkrankungsbildern und Diagnosen, weil die Krankenhäuser dies nicht mehr bieten können. Zum anderen erlernen die Ärzte und Psychotherapeuten in Weiterbildung somit weder medizinisch noch technisch den aktuellen Stand der Wissenschaft und Versorgung. Dies gefährdet maßgeblich die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in allen Bereichen und Fachgebieten. 

Hierfür müssen die Gesetzgeber auf Bundes- sowie Landesebene die regulativen Voraussetzungen für eine Finanzierung der Weiterbildung schaffen. Bislang bezahlen jeweils zur Hälfte die gesetzlichen Krankenkassen – und somit die gesetzlich Krankenversicherten – und die Kassenärztlichen Vereinigungen – und somit die Vertragsärzte und -psychotherapeuten – die Weiterbildung in den Praxen, von der alle profitieren. 

Armin Beck, stellvertretender Vorsitzender der KV Hessen, appellierte an die Gesundheitspolitiker, die ambulante Weiterbildung nicht zu vergessen. Viele Praxisinhaber suchten derzeit (teils vergeblich) Nachfolger. „Ambulante Medizin kann man aber im Krankenhaus nicht erlernen“, so Beck. Er forderte eine bessere Finanzierung der Weiterbildung, nicht mehr aus den ärztlichen Honorartöpfen. Diese „gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss nicht auch noch von uns bezahlt werden“, so Beck. Dem pflichtete auch Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein, bei: „Praxen und das KV-System leisten hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir aber nicht mehr in dem Umfang aus unseren eigenen Mitteln bestreiten können.“ Der Bedarf werde in den nächsten Jahren ohnehin wachsen.

Forderung 6: Weniger Bürokratie

Schnüren Sie das angekündigte Bürokratieabbaupaket, damit wieder die Medizin im Vordergrund steht und nicht der „Papierkram“! 

Der Aufwand für bürokratische Berichte und Dokumentation ist in den zurückliegenden Jahren
stetig gewachsen. Informationspflichten verursachten insgesamt 55,8 Millionen Netto-Arbeitsstunden in den vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen im Jahr 2020 – Tendenz steigend. Dabei sind zahlreiche Dokumentationspflichten längst durch den technischen Fortschritt überholt.

Dennoch muss jede Praxis im Durchschnitt mehr als 61 Tage pro Jahr für Formulare, Berichte und Krankenkassenanfragen aufwenden. Die hohe Bürokratiebelastung schreckt nachweislich rund Zweidrittel der Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner davon ab, sich niederzulassen. Neben dem allgemein angekündigten Bürokratieabbaugesetz sieht Paragraf 220 Abs. 4 SGB V konkret vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis zum 30. September 2023 „Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ erarbeitet. Als Beitrag hierzu hat die KBV dem BMG am 01.08.2023 konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugesandt. 

Darin macht die KBV praktische Vorschläge mit dem Ziel, mehr ärztliche und psychotherapeutische Zeit für die Patientenversorgung zu schaffen. 

Forderung 7: Keine Regresse 

Schaffen Sie die medizinisch unsinnigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab! Die Arzneimittelregresse müssen weg! 

Die Regelungen der Paragrafen 106 ff. SGB V, insbesondere jene zur Prüfung der ärztlich veranlassten Leistungen, führen zu erheblichen bürokratischen Mehraufwendungen in den Arztpraxen, können aber auch konkret zu finanziellen Schäden bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten führen. Die Regelungen bedürfen daher einer grundlegenden Reform. Darüber hinaus gefährden wirtschaftliche Risiken seit Jahren massiv die Attraktivität
der Niederlassung in eigener vertragsärztlicher Praxis. Befragungen ergeben regelmäßig, dass rund die Hälfte der Medizinstudierenden durch die Angst vor Regressforderungen von einer Niederlassung abgehalten werden. 

Es kann nicht richtig sein, Ärztinnen und Ärzte im Rahmen medizinisch gebotener Verordnungen zu prüfen und im Ergebnis mit Verwaltungsaufwänden und wirtschaftlichen Risiken zu überziehen, die schon dem Grunde nach nicht im Kern des medizinischen Behandlungsverhältnisses stehen. 

Dr. med. Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns machte deutlich,  dass es „dabei {…} in der Regel nur um kleine Rückforderungssummen (geht), die aber einen massiven organisatorischen und administrativen Aufwand für die Praxen verursachen“ und weiter: „Kosten und Nutzen stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis.“ Die KV Bayerns habe berechnet, dass, die Anzahl der Rückforderungsbescheide um 50 Prozent sinken würde, wenn man die Geringfügigkeitsgrenze von 30 auf 50 Euro erhöhen würde, während sich das Gesamtvolumen der Rückforderungssummen um gerade einmal vier Prozent verringern würde. „Man sieht hier, was da für Arbeit produziert und aufgebauscht wird für nichts“, kritisierte er.  „Und wir brauchen endlich eine Gebühr für die Krankenkassen, wenn sich die Prüfanträge als unsinnig und ungerechtfertigt herausstellen.“

An den Bundesgesundheitsminister gerichtet, forderte Dr. med. Karsten Braun, Vorsitzender der KV Baden-Württemberg: „Beenden Sie die Schikane! Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben nichts mehr mit Wirtschaftlichkeit zu tun.“

Den gesamten Forderungskatalog einschließlich der KBV-Lösungsvorschläge können Sie hier einsehen: Forderungskatalog

Fazit

Das Forderungspapier beschlossen die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung in Berlin mit absoluter Mehrheit und ohne Gegenstimmen. Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Dr. med. Stephan Hofmeister forderte Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Namen der KBV und der KVen auf, bis zum 13. September – also zwei Tage vor der nächsten regulären KBV-Vertreterversammlung – zu den Forderungen Stellung zu nehmen. „In einer Frist von vier Wochen können wir das auch erwarten.“ 

Quellen: Dtsch Arztebl 2023; 120(35-36): A-1403 / B-1211; FORDERUNGEN DER PRAXEN ZUR SICHERSTELLUNG DER GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DEUTSCHLAND, Pressemitteilung der KBV vom 18. August 2023


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